ANALYSE
23. Mai 2026
Fakten, Fakten, Fakten … gegen die systematische Verschleierung und Täuschung durch den GKV-SV
Ein Debunking von PSYCHOWATCHDOG
zum PR-Text von Dr. Ronny Klein, GKV-Spitzenverband,
„Die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und therapeuten in Deutschland"
vom Mai 2026
von Dipl. Psych. Theresa Malberg, Dipl. Finanzwirt Christian Malberg, Dr. Nicole Heigl und Dipl. Journalist Dr. Michael Harnischmacher
Work in Progress: Da sich dieses Dokument in der Bearbeitung befindet, bitten wir um kritische Durchsicht. Bitte lassen Sie uns Feedback zu Unstimmigkeiten oder Ergänzungen zukommen.
Im PR-Artikel „Die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland" von Dr. Ronny Klein wird vor dem Hintergrund der zahlreichen Proteste gegen die Kürzungen im Bereich der Psychotherapie seitens des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen versucht, auf aufklärerisch anmutende Art und Weise zu erläutern, weshalb es „tatsächlich […] gar nicht so einfach" ist, die wirtschaftliche Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu bewerten. Zwar erschließt sich der Text selbst für geübte Leserinnern und Leser kaum auf den ersten Blick, er möchte jedoch durch zahlreiche manipulative Grafiken, komplizierte statistische Berechnungen sowie eine vorgeblich kritische Einordnung der herangezogenen Daten den Eindruck zu vermitteln, fachlich profund zu sein und die Komplexität des Themas herauszuarbeiten.
Für eine Einordnung ist es leider erneut nötig, nicht nur die einzelnen Abbildungen und Aussagen auf ihre Plausibilität und Stimmigkeit zu prüfen. Man muss auch das System der GKV sowie der Kostenstruktur erklären, um verschiedene Fallstricke und die, wie der Berufsverband der Psychotherapeuten es bereits in einer Pressemitteilung formuliert hat, „Nebelkerzen", die hier zuhauf gestreut werden, identifizieren und einordnen zu können. Dies soll im Folgenden geschehen. Unserer Ansicht nach ist es dabei nicht ausreichend, nur von „Nebelkerzen" zu sprechen. Vielmehr macht dieser erneute Versuch, die Situation des Berufsstandes der Psychotherapeut*innen in Deutschland durch gezielte Fehlinterpretation von Daten falsch darzustellen, den Eindruck einer bewussten Täuschung der Öffentlichkeit durch den GKV-SV.
Zum Geleit: Etwas Grundsätzliches zu Reformwillen, Zusammenarbeit und der Bedeutung von Evidenz
Der Artikel startet mit der interessanten Formulierung, dass in ihm „die Besonderheiten der Leistungserbringung" der Psychotherapeut*innen „gewürdigt werden" sollen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass psychotherapeutische Leistungen vollständig in das vertragsärztliche System integriert sind. Zweiteres sollte selbstverständlich sein, es sei denn, die Reformen wollen etwas daran ändern. Bezüglich ersterem würden wir es eher als Würdigung verstehen, künftig umfassend, transparent und ehrlich aufgeklärt zu werden, mit einem Bezug auf valide, nachvollziehbare Daten und korrekten Schaubildern, die diese Daten verständlich darstellen, einordnen und nicht einseitig verzerren oder Relevantes ausblenden. Uns ist die Bedeutung der Debatte um die Herstellung einer stabilen, der Bevölkerung angemessenen Gesundheitsversorgung bewusst. Wir kennen, zumindest in Ansätzen, die Schwierigkeiten der Unter-, Fehl- und Überversorgung, der falschen Anreize, die in gesundheitsökonomischen Kreisen schon lange klar benannt werden und die dem Gesundheitssystem seit Jahrzehnten immanent ist. Aber bei dieser Debatte muss es ehrlich zugehen. Wir verwehren uns gegen Falschinformationen, Datenmanipulation, eine populistische Stimmungsmache mit verschleiernden Statistiken, um eklatante und bisweilen existenzbedrohende Kürzungen zu legitimieren und eine Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung sehenden Auges in Kauf zu nehmen.
Evidenzbasiert zu arbeiten, wie vom BMG gefordert, ist für uns eine unabdingbare Grundlage im Gesundheitswesen und unserer psychotherapeutischen Arbeit. Evidenzbasiert beginnt jedoch bereits bei einer ehrlichen und transparenten Begründung von Reformen. Die bisherigen Vorschläge stellen jedoch im Bereich der Psychotherapie keine Reform, sondern schlichtweg Kürzungen dar, welche so verkauft werden, als hätten sie keinen Einfluss auf die Versorgungslage. Echte Reformen, die die Strukturen verbessern, sind sicherlich möglich. Bisher beschränken sich die Ansätze aber nur darauf, Therapie zu kürzen und – diese Hypothese liegt mit Blick auf zahlreiche Initiativen und Investitionen der Krankenkassen nahe – in vielen Bereichen den psychotherapeutischen Kontakt durch Apps und KI zu ersetzen. Diese Folgethematik soll jedoch an anderer Stelle diskutiert werden.
Eine völlig neue Richtung des PR-Textes? Oder: Alter Wein in neuen Schläuchen
Der PR-Text des GKV-SV geht in eine vermeintlich neue Richtung. Er versucht, anhand neu anmutender Argumentationslinien die Kürzungen zu legitimieren.
Zwei frische Argumentationslinien werden präsentiert: Privateinnahmen sowie Personal- und Sachkosten; außerdem eine altbekannte Argumentationslinie, die sogenannte Teilzeithypothese. Diese drei Argumente werden zusammen als Kostenstrukturanalyse beschrieben. Der Text vermittelt den Eindruck, der GKV versuche, anhand komplizierter Zahlenakrobatik einen komplexen Umstand der Kürzungslogik zu erklären.
Dabei geht der Text an keiner Stelle auf die genannten Kritikpunkte verschiedener Akteure ein, die sogar das BMG dazu veranlasst haben, die Kürzungen noch nicht freizugeben.
Vielmehr werden durch intransparente und selektive Datennutzung sowie populistisch anmutende Grafiken, die nachgerechnet werden müssen, um die falschen Schüsse dahinter zu entlarven, erneut irreführende Schlussfolgerungen gezogen, um die Kürzungen zu rechtfertigen. Die Tatsache, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weniger Honorar erhalten, wird erneut so begründet:
Je geringer die Arbeitszeit ist, desto weniger Leistungen werden für gesetzlich Versicherte erbracht und desto geringer fällt folglich die Vergütung und damit der Umsatz aus.
Was hier mitschwingt ist: Wenn PsychotherapeutInnen einfach mehr arbeiten würden und mehr gesetzlich Versicherte versorgen würden, würden sie auch mehr verdienen. Der GKV SV versucht, mit allen Mitteln zu argumentieren, dass PsychotherapeutInnen tatsächlich ähnlich viel verdienen könnten wie andere FachärztInnen. Dafür zieht er vor allem bei den ÄrztInnen alle möglichen Berechnungen ein, warum sie so viel mehr verdienen (bspw. IGEL-Leistungen). Worum es jedoch tatsächlich geht, ist, dass als Vergleichsmaßstab angesetzt werden muss, was in einer Behandlungsstunde verdient werden kann: als PsychotherapeutIn und als weitere FachärztIn. Das muss vergleichbar sein. Bei PsychotherapeutInnen kann in einer Stunde nur ein Patientenkontakt abgerechnet werden, bei weiteren FachärztInnen sind es eben sehr viel mehr Leistungen. Dies wird hier verschleiert.
Was hier deshalb unerwähnt bleibt, ist entscheidend: Der Stundenlohn – das Honorar pro Stunde – ist um die Hälfte geringer als das der am schlechtesten vergüteten nächsten Facharztgruppe. Egal, ob viel oder wenig Arbeit erbracht wird: Der Ausgangspunkt ist zu gering. Daran ändert auch mehr oder weniger arbeiten nichts.
Der Artikel des GKV SV argumentiert, dass die Kürzungen vor dem Hintergrund folgender drei Punkte legitim seien:
- Niedrige Praxiskosten
- Weniger private Patienten
- Geringe Arbeitszeit
Die Einwände gegen diese Argumentation lassen sich kurz zusammenfassen:
- Es wird so getan, als würde eine psychotherapeutische Praxis nichts kosten (Sach- und Personalkosten). Der Anteil der Sachkosten an den Einnahmen ist jedoch vergleichbar (vgl. ZIPP Daten; siehe Punkt 1 im vorliegenden Text). Diese Kosten werden zudem durch Inflation, Mietsteigerungen, Energiekosten, Digitalisierung etc. noch größer werden. Das heisst, wenn nun gekürzt wird, werden psychotherapeutische Praxen auch dadurch, dass nur ein Patient pro Stunde behandelt werden kann, extrem schnell unrentabel, beziehungsweise kommen in finanzielle Schieflagen.
- Daneben sind diese genannten Praxiskosten (Sach- und Personalkosten) auch bei der Höhe des Honorars bereits miteingerechnet. Auch deshalb haben PsychotherapeutInnen ein niedrigeres Honorar als andere FachärztInnen mit sehr viel höheren Praxiskosten (berechtigterweise). Nun werden aber vom GKV SV diese geringen Praxiskosten als Legitimation für weitere Kürzungen des Honorars herangezogen. Das geht nicht.
- Die fehlenden Einnahmen aus dem Bereich der Privatversicherten sind irrelevant, da es um die Versorgung gesetzlich Versicherter geht. Dies wird im Text immerhin zum Abschluss auch kurz benannt, trotzdem werden die Kürzungen der Psychotherapeuten mit geringeren Privateinnahmen zu begründen versucht. Argumentiert wird hier, dass Ärzt*innen vor allem durch IGEL-Leistungen höhere Einnahmen und Gewinne erzielen würden (siehe oben im Text). Auch auf welchen Daten diese Annahme basiert, ist jedoch nicht ersichtlich.
- Die vermeintlich geringe Arbeitszeit verschleiert, dass der Stundenlohn von vornherein zu niedrig ist.
1. Die Kostenstrukturstatistik als Nebenschauplatz: Die Grundlage
Die Begründung des Honorars sowie der Honorarkürzungen basiert auf dem zu erwirtschaftenden Überschuss, weshalb der Artikel die sogenannte Kostenstrukturstatistik bemüht. Hier argumentiert der Artikel, „[p]sychotherapeutische Leistungen sind persönlich erbrachte, an zeitliche Vorgaben gebundene Gesprächs- und Therapieleistungen, die mit vergleichsweiser [sic!] geringer sachlicher und personeller Unterstützung erbracht werden können". Zum Beleg dient die Abbildung 1, in der ohne klare optische Trennung zwei Grafiken zusammengeführt werden. Es ist nicht klar, was die erste Grafik darstellt, da die Beschriftung fehlt, aber es ist anzunehmen, dass es sich um die Praxiseinnahmen von Psychotherapeut*innen und weiteren Fachärzt*innen im Vergleich handelt. Die zweite Grafik stellt den Anteil der Sach- und Personalkosten daran prozentual dar. Bereits beim Nachrechnen der Daten aus Abbildung 1 zeigt sich, dass sowohl PsychotherapeutInnen als auch Ärztinnen interessanterweise den gleichen Anteil an Sachausgaben haben (beide 21%), gemessen an den im weiteren Verlauf dargestellten Einnahmen und basierend auf den im Artikel genannten Daten. Lediglich bei den hier zitierten weiteren FachärztInnen (unklar bleibt, welche FachärztInnen hier gemeint sind) liegt der Anteil bei 25%. Diese Relationen werden allerdings im Schaubild nicht abgebildet. Im Grunde ist der Sachkostenanteil bei den Gruppen vergleichbar.1
Argumentiert wird hier: FachärztInnen verdienen mehr, weil sie viel höhere Personal- und Sachkosten haben. Oder anders formuliert: PsychotherapeutInnen verdienen so wenig, weil sie auch nicht mehr Geld brauchen. Die Diskussion sollte sich aber um etwas anderes drehen. Trotz insgesamt geringerer Kosten (klar: Psychotherapeutische Praxen brauchen keine MRTs) ist der Anteil am Umsatz derselbe, eben weil PsychotherapeutInnen schon jetzt sehr wenig verdienen (nur ungefähr die Hälfte der nächst vergleichbaren FachärztInnengruppe). Deshalb ist eine Kürzung bei ihnen genauso schlimm, wie sie bei anderen Facharztgruppen wäre. Es ist ein interessanter Schachzug, überhaupt dieses Themenfeld zu eröffnen, das bei ausreichender Distanz als völlig überflüssig erkannt wird.
Wozu genau soll die Hinzuziehung der Kostenstrukturstatistik überhaupt dienen?
Letztlich einzig zur Verkomplizierung und Vernebelung. Sie ist unerheblich für die Debatte, da die Kostenstruktur in den Honoraren und im Strukturzuschlag bereits abgebildet ist.
So verdeckten die grafische Aufmachung und Argumentation mit geringeren Betriebsausgaben und wenigen Personalkosten letztlich die Wirklichkeit. Die valide erhobenen Reinerträge psychotherapeutischer Praxen bleiben unerwähnt, um das Narrativ der „Übervergütung" nicht zu gefährden. Die Argumentationslinie „geringe Betriebsausgaben" lenkt von der tatsächlichen Honorarrealität ab. Unter dem Anschein sachlicher Aufklärung werden Daten so präsentiert, dass sie die bereits durchgesetzte Honorarkürzung nicht hinterfragen, sondern nachträglich legitimieren sollen. Dabei entsteht insgesamt der Eindruck, dass weniger die tatsächliche Versorgungslage als vielmehr ein politisch erwünschtes Narrativ im Vordergrund steht.
2. Der eigentliche Grund: Die „Vollauslastungshypothese" und das Narrativ der Teilzeit
Der Grund für die Absenkung der Honorare ist einzig und allein die sogenannte Vollauslastungshypothese. Diese vergleicht die maximale Auslastung einer Praxis, die im Übrigen ausschließlich für die Psychotherapie gilt, mit dem Durchschnitt der weiteren Fachärzte. Zur Erklärung: Die maximal abrechenbare Leistung eines vollen Sitzes liegt bei 36 Patientenstunden und damit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 50 Stunden, 43 Wochen im Jahr. Zum Vergleich: In anderen Berufen wird ein derartiger Arbeitsumfang als „Crunchen" bezeichnet und bezieht sich auf kurze Phasen höchster Arbeitsbelastung, um Projekte fristgerecht beenden zu können.
36 Stunden Patientenkontakt gelten jedoch als maximale Belastungsgrenze. Das Modell der sogenannten Vollauslastung wurde selbst vom GKV als fiktiv bezeichnet. Dennoch scheut sich der GKV in der aktuellen Debatte nicht, dieses fiktive Modell immer und immer wieder ins Gegenteil zu verkehren und 36 Stunden Patientenkontakt (diese gerichtlich festgesetzte maximale Belastungsgrenze!) zur Norm zu erheben und dies im Rahmen der Angemessenheitsprüfungen zu missbrauchen, um Höchsthonorare zu errechnen und Vergleiche mit Durchschnittshonoraren anderer Facharztgruppen herzustellen, um Kürzungen zu legitimieren.
Dass jedoch nicht nur die Vollauslastung als Norm hinsichtlich Ethik und beruflicher Belastung – für manche sicherlich machbar, für viele jedoch fragwürdig ist, sondern auch der Vergleich einer maximalen Vollauslastung mit dem Durchschnitt weiterer Fachärzte statistisch höchst akrobatisch ist, müsste an gerichtlicher Stelle dringend geklärt werden.
Wie würde das Honorar der Psychotherapie im Vergleich dastehen, wenn unser Durchschnitt mit dem Durchschnitt der Fachärzte verglichen würde?
2.1. Zur weiteren Fiktion der Vollauslastung
Im Mittelpunkt steht nach wie vor die Summe von 190.000 Euro, 195.000 Euro, teilweise auch 200.000 Euro, ermittelt vor dem Hintergrund der oben genannten „Vollauslastungshypothese". Hier wird der Eindruck vermittelt, diese Honorarsumme wäre bei einer normal ausgelasteten Praxis standardmäßig erreichbar.
Doch was wird verschwiegen? Per Zulassungsordnung ist ein voller Versorgungsauftrag mit 25 Sprechstunden pro Woche definiert – nicht mit 36 Sprechstunden, die gerichtlich als obere Belastungsgrenze festgelegt wurden. Eine Honorarsumme und Sitzungsanzahl werden als Normalfall präsentiert, die in der Realität von weniger als 5% der Praxen mit voller Zulassung bedient wird. Die etwa 72% der Praxen mit halbem Sitz oder weniger können diese fiktive Maximalauslastung gar nicht erwirtschaften – wegen der sogenannten Prüf- und Kalkulationszeit, die je nach vollem, halbem oder viertel Sitz nicht überschritten werden darf.
Damit wird nicht nur eine fiktive Obergrenze zu einem statistischen Durchschnitt umgedeutet, es werden Annahmen vermittelt, die eindeutig täuschend daherkommen und falsch sind. Es wird damit eben nicht die reale Versorgungspraxis beschrieben, sondern ein fiktiver und von der Mehrzahl der Praxen nicht erreichbarer Modellfall, der die Kürzung mathematisch plausibel erscheinen lassen soll.
Daneben ist zur Berechnung des Honorars auch immer noch die Gruppentherapie enthalten, die aber in der Regel nur von einer kleinen Anzahl von Therapeuten ausgeführt werden kann. Auch hierauf wird vom GKV SV kein Bezug genommen, diese für viele PsychotherapeutInnen inhärente Unmöglichkeit wird erneut an keiner Stelle benannt.
3. Widersprüche und Weglassungen bei Zahlen und Vergleichen
Neben diesen grundsätzlichen Fehlinformationen, Weg- und Unterlassungen von Erklärungen, finden sich in dem Text zahlreiche Widersprüche und Weglassungen bei Zahlen und Vergleichen, wie anhand der Abbildung 1 bereits beispielhaft erläutert.
3.1 Der fehlende Vergleich mit der Facharztgruppe
So werden bspw. in der Tabelle 1 lediglich Daten für Psychotherapeuten dargestellt. Die Kürzung um 4,5% wurde jedoch damit begründet, dass Psychotherapeuten mit ihrem Verdienst um 10% höher liegen als die fachärztliche Vergleichsgruppe – neben der sogenannten 50%-Steigerung der Honorare der letzten Jahre ein entscheidendes Argument für die Kürzung.
Interessanterweise werden die 10% in diesem neuen Text nicht mehr angeführt. Doch es würde notwendig sein zu wissen: Welche Vergleichswerte hat der GKV-SV seinerzeit konstruiert? Denn auch in diesem neuen Text ergibt sich, dass der Verdienst der Psychotherapeuten in Vollzeit unterhalb des Verdienstes der Vergleichsgruppe liegt.
Im Abschlusssatz wird denn auch erneut festgehalten:
Die Prüfung in den letzten Jahren ist zum Ergebnis gekommen, dass in der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter mittlerweile mehr als bei den ärztlichen Vergleichsgruppen verdient werden kann.
Wie sich das zahlentechnisch begründet, ergibt sich nicht. Ungeachtet des Widerspruchs fehlt hier erneut ein Vergleich der Reinerträge, der sämtliche Erträge umfassend darstellen würde.
3.2 Inkonsistente Daten
Die Daten in der Tabelle 1 sind inkonsequent. Im Text spricht der Autor von einer durchschnittlichen Auslastung von 18,5 Wochenstunden – was ohnehin nicht zu den ZiPP-Daten2 passt und deutlich zu niedrig erscheint. In der Tabelle sind aber nur 14,6 Stunden als Therapiestunden angesetzt.
Wenn dies die durchschnittliche Auslastung bei den 72% der Therapeuten in „Teilzeit" (halber Sitz) sein soll, ist nicht erklärbar, dass die Wochenarbeitszeit bei Vollauslastung mit 34,8 Stunden angenommen wird. Entweder müsste der höhere Wert bei 29,2 oder der niedrigere Wert bei mindestens 17,4 liegen.
Hinzu kommen Anpassungsrechnungen, um volle 43 Arbeitswochen anzunehmen. Inwieweit diese den Ausgangswert beeinflusst haben, lässt sich nicht erkennen.
3.3 Gruppentherapie und Vergütungsannahmen
Noch immer ist, wie bereits oben genannt, die Gruppentherapie enthalten, die aber in der Regel nur von einer kleineren Anzahl von Therapeuten ausgeführt wird. Warum die tatsächliche Vergütung aus 2024 mit 3.794 / 0,4 = 9.485 € höher sein soll als die Annahmen des Bewertungsausschusses mit 10.992 / 1,2 = 9.160 €, lässt sich nicht erklären.
3.4 Missverständliche Arbeitszeitangaben
Gänzlich missverständlich ist der Wert „Weitere Arbeitszeit für die GKV". In den Annahmen für eine Vollauslastung liegt dieser Wert bei 1.795, bei den „tatsächlichen" Durchschnittswerten aber bei 22.807. Dieser Ansatz erscheint nicht plausibel. Auch die Differenz für den Zuschlag für die Anstellung von Praxispersonal ist rechnerisch nicht plausibel und nicht ausreichend dargestellt.
3.5 Rechnerische Gegenüberstellung
Die Annahmen bei der Vollauslastung sind gegenüber den tatsächlichen Werten aus 2024 deutlich zu hoch angesetzt. Setzt man die 36 Stunden der Vollauslastung auf den tatsächlichen Umsatz 2024 (101.664 / 19,8 × 36) an, kommt man auf 184.843 € – ein Unterschied von 10.578 € gegenüber den Annahmen der Angemessenheitsprüfung.
4. Der fehlende Reinertrag
Der GKV SV setzt sich ausführlich mit Umsätzen und Betriebsausgaben auseinander, aber nicht mit dem Reinertrag (Statistisches Bundesamt). Gerade hier ergibt sich jedoch das Ungleichgewicht: Psychotherapeuten erwirtschaften im Median nur 34,47% des Reingewinns der Vergleichsgruppe.
Ebenso fehlt die Auseinandersetzung mit dem Reinertrag pro Arbeitsstunde. Eine Arbeitsstunde – unabhängig von Teil- oder Vollzeit, unter Berücksichtigung der Betriebsausgaben und Personalkosten – liegt bei 52,10 €, während andere Fachgruppen bei 93,50 € bis 110,40 € liegen.
Genau dort liegt der entscheidende Vergleichsmaßstab, weil sich erst aus dem Reinertrag pro Arbeitsstunde zeigt, wie ungleich die Fachgruppen tatsächlich gestellt sind und dies ein unabhängiger Wert ist, der nicht von Kosten oder der Inanspruchnahme von Teilzeit beeinflusst ist.
5. Methodische Kritik: Mikrozensus und ZiPP
Der Mikrozensus, den der Autor in seinem Artikel anführt, kann nicht als Vergleichswert herangezogen werden, da er nicht nach Ärzten und Psychotherapeuten differenziert. Zudem wurden Befragte ausgeklammert, die angaben, weniger als 48 Stunden gearbeitet zu haben.
Die ZiPP-Werte haben diesen Nachteil nicht und differenzieren deutlich besser – insbesondere, da sie sich für die Ärzte mit den Angaben der Sonderauswertung des Mikrozensus decken, wie der GKV selbst schreibt. Da die beim ZiPP angegebenen Werte plausibilisiert und belegt werden müssen, erscheinen sie durchaus glaubhaft und nicht wie vom GKV-SV dargestellt „unplausibel". Die Erhebung der Daten erfolgt über mehrere Wege. Durch Online-Fragenbögen werden Daten zur Praxisstruktur, der Personalausstattung durch die Praxisinhaber übermittelt. Die Daten zu den Einnahmen und Ausgaben, die in die Einnahmeüberschussrechnung fließen, werden durch Steuerberater übermittelt. Diese Daten werden mit den Abrechnungsdaten, die den kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen, ergänzt. Diese Daten umfassen Informationen zu Abrechnungsgebieten, zu Gebührenordnungspositionen, zu Behandlungsfällen, zum Leistungsbedarf und zum Honorar. Die Ergebnisse aus diesen Auswertungen dienen u.a. als Grundlage für die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder.
Daten, die so detailliert erhoben werden, pauschal als unplausibel für eine einzige Fachgruppe abzustempeln, sie aber für andere als valide darzustellen, ist ein sehr offensichtliches Manöver um der Argumentation dieser Fachgruppe die Glaubwürdigkeit abzusprechen.
6. Der irreführende Hinweis auf Teilzeit
An einer Stelle wird der Text sogar irreführend, ablenkend und rufschädigend zugleich, denn hier wird der Ton quasi süffisant:
„Es lässt sich lediglich feststellen, dass es aufgrund der vergleichsweisen niedrigen Kosten zum Betreiben einer Psychotherapiepraxis zumindest wirtschaftlich erheblich einfacher als für Ärztinnen und Ärzte ist, in Teilzeit zu arbeiten. Denn im Gegensatz zu den Inhaberinnen und Inhabern einer ärztlichen Praxis müssen keine Anschaffungen für medizinisch-technische Geräte finanziert werden, welche nur bei entsprechender Auslastung wirtschaftlich zu betreiben sind."
Was unterschlagen wird: Der GKV kontrolliert die Kassensitze und hat eben nicht mehr volle Kassensitze ausgewiesen. Die Bedarfsplanung liegt noch immer auf dem Niveau von 1999. Es ist somit keine Eigenentscheidung der Praxisinhaber, „Teilzeit" zu arbeiten, sondern nur insoweit möglich, da keine oder kaum neue volle Kassensitze eingerichtet werden – obwohl dies aufgrund des gestiegenen Bedarfs notwendig wäre. Teilzeit im Sinne der „halben Kassensitze" ist in vielen Fällen keine freie Entscheidung, sondern eine Folge struktureller Engpässe und unzureichender Sitzplanung durch den GKV.
Fazit: Vernebelungstaktik und neue Argumentationslinien
Der GKV verführt und manipuliert erneut.
Dies ist einer Selbstverwaltung, die erheblichen Einfluss für sich reklamiert und in Zukunft noch ausbauen will, nicht nur unwürdig, sondern in höchstem Maße unmoralisch. Wiederholt täuscht der GKV-Spitzenverband die Öffentlichkeit mit unzureichenden Angaben und Vorenthaltung wichtiger Informationen. Die Darstellung ist einseitig, intransparent, unklar bei gleichzeitiger weiterer Diffamierung der psychotherapeutischen Berufsgruppe.
Die Glaubwürdigkeit des GKV-SV
Dieser Aspekt ist von zentraler Bedeutung: Es geht nicht nur um einzelne Rechenfehler oder Unschärfen in einer Pressemitteilung. Es geht um die Glaubwürdigkeit des GKV-Spitzenverbands selbst – einer zentralen Institution der deutschen Gesundheitsversorgung.
Der GKV-SV nimmt eine Schlüsselposition ein: Er vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen, hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitspolitik und reklamiert für sich einen erheblichen Einfluss, den er in Zukunft noch ausbauen will. Von einer solchen Institution wird selbstverständlich erwartet, dass sie bei ihrer öffentlichen Darstellung sachlich, transparent und nachvollziehbar handelt.
Wenn der GKV-SV jedoch:
- Selektive Daten verwendet und wesentliche Informationen zurückhält
- Widersprüchliche Berechnungen präsentiert, die nicht nachvollziehbar sind
- Validierte Erhebungsinstrumente wie das ZiPP pauschal als „unplausibel" diskreditiert
- Nebenschauplätze eröffnet, um vom Kern der Debatte abzulenken
- Kritikpunkte ignoriert, die sogar das BMG dazu veranlasst haben, Kürzungen noch nicht freizugeben
– dann ist das nicht nur fachlich problematisch. Der GKV-SV ist nicht mehr glaubwürdig.
In einer Zeit, in der Fakenews, Desinformation und Deepfakes zunehmend das öffentliche Vertrauen in Institutionen untergraben ist eine solche Vorgehensweise besonders problematisch. Eine Selbstverwaltung, die erheblichen Einfluss für sich reklamiert, muss sich umso strenger an Transparenz, Sachlichkeit, intersubjektive Nachvollziehbarkeit und intellektuelle Redlichkeit halten.
Die hier kritisierte Darstellung ist daher nicht nur eine Frage der fachlichen Korrektheit. Sie ist eine Frage der institutionellen Integrität.
1 Hier wäre wichtig, Daten des ZIPP sowie destatis nochmals einer genauen Prüfung zu unterziehen. Wir arbeiten daran.
2 „Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Kosten- und Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ziel ist es, eine über alle Fachgruppen und Regionen repräsentative Datengrundlage zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu schaffen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Unterstützung von Berufsverbänden durchgeführt." (www.zi-pp.de)